Warenannahme und Transportschäden
Als Nicht-Verbraucher sind folgende Abläufe im Falle eines Transportschadens zwingend zu beachten:
Bitte überprüfen Sie bei der Anlieferung jeden Karton und jede Palette auf Beschädigungen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie automatisch den ordnungsgemäßen Zustand der Ware, sollte nichts dokumentiert werden.
Lassen Sie sich Beschädigungen vom Fahrer schriftlich quittieren. Bestehen Sie auf diese schriftliche Dokumentation, auch bei elektronischen Unterschriftssystemen ist dies ohne Weiteres möglich. Sollte der Fahrer dies ablehnen, lehnen Sie Annahme der Ware ab und informieren uns umgehend über die Ablehnung der Lieferung.
Verdeckte Transportschäden sind uns innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen (HGB § 438 II) nur dann können wir den Schaden an unsere Versicherung melden. Eine Meldung über einen verdeckten Transportschaden, die nach Ablauf der Meldefrist bei uns eintrifft, kann nicht bearbeitet werden. Wir bitte um Ihr Verständnis.
Fotografieren Sie im Falle eines verdeckten Transportschadens den Karton und die Palette von allen Seiten, um zu beweisen, dass der Karton nicht offensichtlich beschädigt war. Lassen Sie die Ware an Ort und Stelle, falls die Versicherung eine Begutachtung vornehmen möchte. Sollten Sie keine Kartonage mehr haben oder diese Beschädigungen aufweisen, die sie nicht dem Schadensbild in Einklang bringen lassen, wird die Versicherung eine Regulierung automatisch ablehnen.
Im Falle eines klassischen Transportschadens (Beschädigungen ersichtlich) informieren Sie bitte in jedem Fall umgehend Ihre eigene Versicherung über den Schaden. Das Transportrisiko geht mit der Übergabe an den Logistiker (Spedition / Paketdienst / Kurier) automatisch auf den Empfänger bzw. Besteller der Ware über (§ 477 BGB). Sofern Sie bei uns keine optionale Transportversicherung gebucht haben, gibt es keinen Rechtsanspruch und eine etwaige Beantragung eines Transportschadens an unsere Versicherung erfolgt rein aus Kulanz.
Verwenden Sie für eine Schadensmeldung zwingend unser RMA-Formular, da es bei der Zusendung von großen Bildern, Videos etc. per E-Mail immer wieder zu Problemen kommt und eine Zustellung von daher nicht garantiert ist. Bitte prüfen Sie nach Absenden des RMA-Formulars, ob die Übermittlung erfolgreich war. Ist dies der Fall, wird Ihnen eine automatische Bestätigung per E-Mail zugesandt. Erst mit dem Erhalt dieser Bestätigung gilt die Schadensmeldung als übermittelt.
Eine Schadensmeldung per E-Mail oder Telefon wird, auch zu Ihrem Schutz, nicht von uns bearbeitet.